Wir benötigen eine Gewerbeanmeldung oder einen äquivalenten Nachweis, aus dem genau hervorgeht, dass Sie eine Tätigkeit als Werbeagentur, Werbetechniker, Druckerei oder Wiederverkäufer für Druckprodukte ausüben. Liegt bei Antragstellung kein entsprechender Nachweis vor, müssen wir den Antrag ablehnen. Nicht ausreichend für die Freischaltung als Reseller sind etwa eine Gewerbeummeldung ohne Benennung der aktuellen Tätigkeit, ein Gewerbeschein mit fachfremdem Tätigkeitsfeld, ein Firmenbriefbogen oder die reine Angabe der Firmen-Homepage.
Bestes
Material
Hochwertiger
Druck
Günstige
Preise
Schnelle
Lieferung
Käuferschutz
Garantiert
Sicheres
Einkaufen
Sie haben Fragen?
[email protected]
Tel.: +49 209 88893000
(Mo. – Fr. 09:00 – 16:00 Uhr)
© BANNERKÖNIG GmbH – Alle Rechte vorbehalten: Inhalte sind urheberrechtlich geschützt